HAFENSTADT
Weine & Spirituosen

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HAFENSTADT Weine & Spirituosen GmbH & Co. KG

 

1.            Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns, der HAFENSTADT Weine & Spirituosen GmbH & Co. KG, Winsbergring 12 in 22525 Hamburg und dem jeweiligen geschäftlich handelnden Kunden.

 

Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann
nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht widersprechen. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die diesseitigen Vertragsbedingungen an. Unsere AGB gelten dann auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Wir liefern ausschließlich an Gewerbetreibende, sofern von uns nichts anderes schriftlich bestätigt wird.

 

2.            Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer dar. Durch die Bestellung des Käufers und unsere hierauf folgende schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung, Lieferung oder Bereitstellung der Ware kommt jeweils ein Kaufvertrag zustande, wobei das jeweils frühere Ereignis für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist.

3.            Preise, Preisänderung
Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es haben ausschließlich die Preisangaben in unseren jeweils aktuellen Prospekten und Preislisten Geltung. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Nach Vertragsabschluss eintretende Kostensteigerungen für den Bezug der Ware, insbesondere durch gesetzliche, monopolrechtliche und steuerrechtliche
Abgaben, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist bei einer Kostensteigerung von mehr als 5 % berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.            Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt
Von uns avisierte Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben uns durch ausdrückliche Zusage verpflichtet, zu einem festen Termin zu liefern. Durch höhere Gewalt oder eintretende Betriebsstörung durch den Lieferanten wird die Dauer der Lieferung durch die Leistungsstörung verlängert. Innerhalb der gesetzten Frist wird die Dauer der Leistungsstörung verlängert. Im Falle höherer Gewalt oder weiterer von uns nicht zu vertretender Umstände, wie etwa nicht zeitgemäße Lieferung durch den Vorlieferanten oder
Einfuhrbeschränkungen, werden die gegenseitigen Leistungspflichten suspendiert. Überschreiten die Lieferverzögerungen die Dauer von sechs Wochen, sind die Parteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5.            Versendung, Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versendungsort. Wird ein solcher nicht angegeben, ist Versendungsort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.

Die Ware ist bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Fehlmengen und Bruchschäden sind dem Fahrer zu melden und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen, andernfalls können Reklamationen nicht anerkannt werden.

 

6.            Zahlungen, Verzug
Für die Lieferung unserer Ware sind Zahlungen in bar oder per SEPA-Lastschriftverfahren Voraussetzung. Wird ausnahmsweise Ware mit gleichzeitiger Rechnungsstellung geliefert, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im Falle einer Rücklastschrift berechnen wir € 5,00 inkl. der entstandenen Bankgebühren, sowie Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 9. Tag nach Rechnungsdatum.

 

7.            Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer darf die Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

 

8.            Leergut
Rollcontainer, Paletten, Flaschenträger und dazugehöriges Leergut (Flaschen) werden nicht mit gekauft, sondern verbleiben in unserem Eigentum. Bei Rückgabe der Flaschenträger samt Leergut wird dies gutgeschrieben. Befinden sich Fremdflaschen im Flaschenträger wird nur der Flaschenträger gutgeschrieben.

 

9.            Zahlungseinstellung
Bei Zahlungseinstellung, oder drohendem Insolvenzantragsverfahren werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Unser Kunde ist außerdem zur Bestandsaufnahme und Aussonderung hinsichtlich unserer Lieferungen verpflichtet und hat alle Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum zu sichern, sowie uns und unseren Beauftragten den Zutritt zum Lager zu gestatten und uns an Ort und Stelle über alle Einzelheiten zu unterrichten und die Wegnahme der gelieferten Waren zu gestatten.

 

10.             Lieferung

Unser Liefergebiet umfasst Hamburg inkl. des Umlandes in einem Radius von ca. 100 km.

Eingehende Bestellungen werden zu unseren üblichen Geschäftszeiten ausgeliefert. Sollte uns der Käufer einen Schlüssel für sein Geschäftslokal bzw. einen Lagerraum übergeben, damit eine Belieferung auch in seiner Abwesenheit erfolgen kann, so ist damit zugleich vereinbart, dass das von uns beauftragte Transportunternehmen bzw. der mit der Lieferung betraute Mitarbeiter über die Anzahl der ausgelieferten Ware und etwaig zurückgenommenen Leergutes mit Wirkung für den Käufer quittiert. Der Warenlieferung wird in diesem Fall eine Durchschrift des Lieferscheines beigelegt. Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Quittung müssen innerhalb einer Woche schriftlich gegenüber uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind diesbezügliche Einwendungen ausgeschlossen.

Wir sind im geschäftlichen Verkehr zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung dem Käufer zumutbar ist.

11.         Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

12.         Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist Hamburg.

 

13.         Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Stand Februar 2021 

 
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